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   OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21   

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https://dejure.org/2021,65385
OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21 (https://dejure.org/2021,65385)
OLG Celle, Entscheidung vom 01.12.2021 - 14 U 105/21 (https://dejure.org/2021,65385)
OLG Celle, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 14 U 105/21 (https://dejure.org/2021,65385)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17

    Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
    Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechungsänderung im Februar 2018 (Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, BGHZ 218, 1-22) - zwar zum Schadensersatzanspruch, aber gleichwohl einschränkungslos - darauf verwiesen, der Besteller habe grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den in § 634 BGB genannten Mängelrechten (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2020 - VII ZR 193/19 -, Rn. 23).

    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Auffassung auf die Entscheidung des BGH, Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, BGHZ 218, 1-22, verweist, bleibt dies ohne Erfolg.

  • BGH, 08.10.2020 - VII ARZ 1/20

    Fiktive Mängelbeseitigungskosten: VII. Zivilsenat lehnt Wunsch des V. Zivilsenats

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
    Im Übrigen verweist der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zur Begründung seiner aktuellen Rechtsprechung maßgeblich auf Besonderheiten des Werkvertragsrechts (vgl. insofern insbesondere BGH, Beschluss vom 08. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20 -), weshalb sich Unterschiede etwa zum Kaufrecht rechtfertigen lassen sollen (vgl. BGH, aaO, Rn. 19 ff.).
  • BGH, 19.11.2020 - VII ZR 193/19

    Erstrecken der Hemmung der Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
    Der Bundesgerichtshof hat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechungsänderung im Februar 2018 (Urteil vom 22. Februar 2018 - VII ZR 46/17 -, BGHZ 218, 1-22) - zwar zum Schadensersatzanspruch, aber gleichwohl einschränkungslos - darauf verwiesen, der Besteller habe grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den in § 634 BGB genannten Mängelrechten (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2020 - VII ZR 193/19 -, Rn. 23).
  • BGH, 14.10.2020 - VIII ZR 318/19

    Eintritt der Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens; Erfordernis eines

    Auszug aus OLG Celle, 01.12.2021 - 14 U 105/21
    Dass es sich bei der Minderungserklärung um ein Gestaltungsrecht handelt - was der Senat entgegen den Ausführungen des Beklagtenvertreters keineswegs verkennt -, ändert im Ergebnis nichts, wenn, wie hier, kein Minderungsanspruch mangels Minderwerts besteht, mithin nicht sämtliche Voraussetzungen für einen Minderungsanspruch vorliegen (in diesem Sinne zu § 281 BGB, wonach die Rechtswirkungen eines Schadensersatzverlangens nach § 281 Abs. 4 und 5 BGB nur eintreten, wenn die Voraussetzungen des § 281 Abs. 1 bis 3 BGB vorliegen: BGH, Urteil vom 14. Oktober 2020 - VIII ZR 318/19 -).
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